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   OLG Köln, 01.07.2019 - I-2 Wx 168/19, I-2 Wx 172 - 175/19, I-2 Wx 172/19, I-2 Wx 173/19, I-2 Wx 174/19   

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https://dejure.org/2019,48580
OLG Köln, 01.07.2019 - I-2 Wx 168/19, I-2 Wx 172 - 175/19, I-2 Wx 172/19, I-2 Wx 173/19, I-2 Wx 174/19 (https://dejure.org/2019,48580)
OLG Köln, Entscheidung vom 01.07.2019 - I-2 Wx 168/19, I-2 Wx 172 - 175/19, I-2 Wx 172/19, I-2 Wx 173/19, I-2 Wx 174/19 (https://dejure.org/2019,48580)
OLG Köln, Entscheidung vom 01. Juli 2019 - I-2 Wx 168/19, I-2 Wx 172 - 175/19, I-2 Wx 172/19, I-2 Wx 173/19, I-2 Wx 174/19 (https://dejure.org/2019,48580)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2019 - 2 Wx 168/19
    Die Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB kommt aber nur zur Anwendung, wenn die Ersatzerbeneinsetzung der Enkel nicht allein auf der weiteren Auslegungsregel des § 2069 BGB beruht (sog. Kumulationsverbot, vgl. BGH, Beschluss vom 16.01.2002 - IV ZB 20/01, NJW 2002, 1126, 1127; Palandt/Weidlich, BGB, 78. Aufl. 2019, § 2270 Rn. 10).
  • OLG München, 24.04.2017 - 31 Wx 128/17

    Feststellung der Ersatzerbfolge eines weggefallenen Schlusserben und deren

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2019 - 2 Wx 168/19
    Steht eine ergänzende Auslegung von wechselbezüglichen Verfügungen im Rahmen eines gemeinschaftlichen Testaments in Frage, ist nicht nur nach dem hypothetischen Willen des überlebenden Ehegatten zu fragen, sondern von der gemeinsamen bei der Testamentserrichtung bestehenden Willensrichtung der Ehegatten auszugehen (OLG München, Beschluss vom 24.04.2017 - 31 Wx 128/17, ZEV 2017, 409-411, Rn. 17 nach juris, m.w.N.).
  • OLG Köln, 14.01.2019 - 2 Wx 3/19

    Unrichtige Ausweisung eines Erbrechts in einem Erbschein - Beschwerde

    Auszug aus OLG Köln, 01.07.2019 - 2 Wx 168/19
    Die Beschwerden der Beteiligten zu 2) bis 4) gegen diesen Beschluss, denen das Nachlassgericht durch am 02.01.2019 erlassenen Beschluss nicht abgeholfen hat, hat der Senat durch Beschluss vom 14.01.2019 - 2 Wx 3/19, 6/19, 7/19 - mit der Begründung als unzulässig verworfen, dass die Beteiligten zu 2) bis 4) nicht gem. § 59 Abs. 1 FamFG beschwerdeberechtigt seien.
  • OLG Frankfurt, 29.04.2022 - 20 W 5/21

    Entsprechende Anwendung von § 2069 BGB auf Erbvertrag

    Der Senat hat dort unter Hinweis auf seine bisherige Rechtsprechung unter Anschluss an die Auffassung des Oberlandesgerichts Schleswig (Beschluss vom 12.08.2013, Az. 3 Wx 27/13, zitiert nach beck-online) dargelegt, dass der Satz der allgemeinen Lebenserfahrung, nach der davon ausgegangen werden könne, dass ohne ausdrückliche Regelung ein Testierender, der eines seiner Kinder als Erben einsetzt, im Zweifel für den Fall, dass dieses wegfällt, an dessen Stelle auch dessen Abkömmlinge als Erben einsetzen wolle (dies jedenfalls als naheliegend bezeichnend: Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 01.07.2019, Az. 2 Wx 168/19, zitiert nach juris), kein Kriterium darstelle, das bei der individuellen Auslegung einer Verfügung von Todes wegen herangezogen werden könne; vielmehr sei diese Regel der Lebenserfahrung gerade in der Vorschrift des § 2069 BGB als Auslegungsregel für den Fall normiert worden, dass die individuelle Auslegung ergebnislos bleibe.
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